Presse/Fakten
6.8.2016: Pressemitteilung
BI Sinnvolle Verkehrsplanung wünscht mehr Mut zur Umsetzung eines modernen Radverkehrs in Witzenhausen
Das Fahrrad ist ein geniales Verkehrsmittel: Platz und Energie sparend, leise und klimaschonend, praktisch und gesund. Die BI Sinnvolle Verkehrsplanung in Witzenhausen e.V. engagiert sich für ein Verkehrskonzept, wo auch der Fahrradverkehr Berücksichtigung findet. Dazu folgende Anmerkungen:
Bis zu 1000 Radfahrer nutzen täglich die Werrabrücke (Zählung der BI vor einigen Jahren). Ein Hinweis, dass das Rad als Verkehrsmittel in Witzenhausen durchaus beliebt ist.
Jede Straße (auch Einbahnstraßen) in Witzenhausen sollte für den Fahrradverkehr explizit ausgewiesen werden, mit farbig markierten Radwegen auf die Fahrradsymbole abgebildet sind. Einbahnstraßen sind geradezu prädestiniert für den Radverkehr, bieten sie doch kurze Wege an.
Der Marktplatz und die Fußgängerzonen sollten grundsätzlich für den Fahrradverkehr offen bleiben.
Wir begrüßen den Entschluss der Witzenhäuser Stadtverwaltung, einen zweiten Ordnungshüter einzustellen, um den „Wildwuchs“ im Straßenverkehr ordnungspolizeilich zu ahnden. Auch Radfahrer müssen sich natürlich auch an die Regeln halten.
Leider müssen wir feststellen, dass bei der Neugestaltung der Südbahnhofstraße die einmalige Chance vertan wurde, hier einen vorbildlichen Fahrradverkehr zu ermöglichen. Im Jahr 2012 bei der Planungsvorstellung wurde das noch befürwortet.
Die BI möchte weiter in Kontakt mit der Stadt und dem Planungsbüro bleiben, um in laufenden und künftigen Straßenprojekte die Interessen des Fahhradverkehrs einzubringen. Dazu suchen wir weitere Mitstreiter, die die Interessen der BI unterstützen.
Noch ein Hinweis: Radler, die stadteinwärts über die Werrabrücke fahren und rechts auf dem Werra-Fahrradweg auffahren möchten um in die Innenstadt oder über den Damm zu fahren, behindert der hohe Bordstein die Sicherheit des Radverkehr (im Bereich der Bushaltestelle); man muss dort absteigen (im laufenden Verkehr), oder ordentlich Schwung nehmen und im „nicht zu steilen Winkel“ den Bordstein hochfahren. Hier sollte möglichst kurzfristig eine Nullabsenkung durchgeführt werden.
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BGH-Urteil zum Fahrradhelm: Auch oben ohne ist vernünftig - SPIEGEL ONLINE
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Auch wer ohne Helm radelt, trägt keine Mitschuld an fremdverschuldeten Unfällen. Dieses Urteil nützt allen Radfahrern - egal ob sie mit oder ohne Helm unterwegs sind.